Durch konfliktvermeidende juristische Beratung unterstütze und vertrete ich Sie selbstverständlich auf sämtlichen Rechtsgebieten, insbesondere auf den nachfogend angegebenen. Neben kleinen und mittelständischen Unternehmen betreuen ich ebenfalls Privatpersonen.

Im Falle der prozessualen Geltendmachung oder Abwehr von Rechten und Ansprüchen vertrete ich meine Mandanten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Ich bin zugleich auf dem Gebiet des Erbrechts als Nachlasspfleger sowie Testamentsvollstrecker tätig.

01. Vertragsrecht 05. Strassenverkehrsrecht
02. Erbrecht 06. Arbeitsrecht
03. Handels- und Gesellschaftsrecht 07. Ehe- und Familienrecht
04. Urheberecht (Filesharingrecht)  
 
 
06. Arbeitsrecht

Zum klassischen Bereich des Arbeitsrechts zählt die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist bereits bei Vertragsschluss die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt empfehlenswert.
Bei der steigenden Zahl von Zeitarbeitsfirmen spielt  heute die Befristung von Arbeitsverträgen eine wichtige Rolle.
Weitere Beratungsfelder sind das Betriebsverfassungs- sowie das Tarifrecht, woran Betriebsvereinbarungen und -ordnungen zu messen sind. Ich prüfe, ob Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen auf einzelne Arbeitsverträge überhaupt anzuwenden sind.