Durch
konfliktvermeidende juristische Beratung
unterstütze und vertrete ich Sie
selbstverständlich auf vielen
Rechtsgebieten, insbesondere auf den
nachfogend angegebenen.
Im Falle der prozessualen
Geltendmachung oder Abwehr von Rechten
und Ansprüchen vertrete ich meine
Mandanten vor allen Amts-, Land- und
Oberlandesgerichten.
Ich bin zugleich
auf dem Gebiet des Erbrechts als Nachlasspfleger
sowie Testamentsvollstrecker tätig.
Zum klassischen Bereich des
Arbeitsrechts zählt die Kündigung eines
Arbeitsverhältnisses. Um spätere Streitigkeiten
zu vermeiden, ist bereits bei Vertragsschluss
die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt
empfehlenswert. Bei der steigenden Zahl von
Zeitarbeitsfirmen spielt heute die
Befristung von Arbeitsverträgen eine wichtige
Rolle. Weitere Beratungsfelder sind das
Betriebsverfassungs- sowie das Tarifrecht, woran
Betriebsvereinbarungen und -ordnungen zu messen
sind. Ich prüfe, ob Tarifverträge und
Betriebsvereinbarungen auf einzelne
Arbeitsverträge überhaupt anzuwenden sind.