Durch
konfliktvermeidende juristische Beratung
unterstütze und vertrete ich Sie
selbstverständlich auf vielen
Rechtsgebieten, insbesondere auf den
nachfogend angegebenen.
Im Falle der prozessualen
Geltendmachung oder Abwehr von Rechten
und Ansprüchen vertrete ich meine
Mandanten vor allen Amts-, Land- und
Oberlandesgerichten.
Ich bin zugleich
auf dem Gebiet des Erbrechts als Nachlasspfleger
sowie Testamentsvollstrecker tätig.
Das Familienrecht stellt
heutzutage einen immer wichtiger werdenden
Rechtsbereich dar. Fragen im Bereich der
nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder
Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den eigenen
Eltern oder den Schwiegereltern kommen heute
immer mehr zum Tragen. Der Elternunterhalt und
seine Probleme nimmt aufgrund der Alterung
unserer Gesellschaft einen immer höheren
Stellenwert ein. Ich vertrete meine Mandanten
bei der Abwehr oder Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen, begleite diese im
gesamten Scheidungsverfahren und berate wenn es
um Fragen des Umgangs- und Sorgerechts geht.